Am 25. Februar 2026 hat die NORMA Group SE ein Öffentliches Aktienrückkaufangebot für bis zu 3.186.240 Aktien zu einem Preis von EUR 16,59 je Aktie beschlossen und bekanntgegeben.
HAFTUNGSAUSSCHLUSS – WICHTIG
Die auf der folgenden Webseite enthaltenen Unterlagen sind nicht an Personen gerichtet oder für ihren Zugriff bestimmt, die sich in einer Rechtsordnung befinden, in welcher eine Verteilung oder Veröffentlichung rechtswidrig wäre. In bestimmten Rechtsordnungen kann es rechtswidrig sein, die Unterlagen einzusehen, die Sie im Begriff sind abzurufen. In anderen Rechtsordnungen ist es möglicherweise nur bestimmten Personengruppen gestattet, solche Unterlagen einzusehen. Jede Person, die bestrebt ist, diese Unterlagen einzusehen, hat sich zunächst zu vergewissern, dass sie nicht rechtlichen Anforderungen unterliegt, die ihr dies verbieten oder insofern einschränken. Sollte es Ihnen nicht erlaubt sein, die auf der folgenden Webseite enthaltenen Unterlagen einzusehen oder bestehen irgendwelche Zweifel für eine solche Berechtigung, verlassen Sie bitte diese Webseite.
Grundlage des Zugangs
Der Zugang zu digitalisierten Ausfertigungen dieser Unterlagen wird auf diesen Webseiten der NORMA Group SE (die "Gesellschaft") ausschließlich zu Informationszwecken angeboten. Der Umstand, dass Pressemitteilungen und andere Dokumente in digitalisierter Form auf dieser Webseite zugänglich gemacht werden, stellt kein Angebot und keine Aufforderung dar, ein Angebot gerichtet auf den Erwerb von Aktien der NORMA Group SE abzugeben. Des Weiteren begründet dies keine Empfehlung der Gesellschaft oder eines Dritten, Aktien an der NORMA Group SE zu kaufen oder zu verkaufen.
Sämtliche in den Unterlagen auf der folgenden Webseite enthaltenen Angaben, Ansichten und Absichten sowie in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, auf den derzeit verfügbaren Informationen, Planungen und auf bestimmten Annahmen der NORMA Group SE zum Zeitpunkt der Veröffentlichung, die sich in Zukunft ändern können. Im Falle einer Änderung der Informationen, Planungen und Annahmen, die den Unterlagen auf der folgenden Webseite zugrunde gelegt wurden, besteht keine Verpflichtung der NORMA Group SE diese Unterlagen zu aktualisieren. Gesetzliche Veröffentlichungspflichten nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) bzw. der Marktmissbrauchsverordnung (MAR) bleiben unberührt.
Hinweise für US Aktionäre
Das Angebot bezieht sich auf Wertpapiere eines Nicht-US-Unternehmens, das in Deutschland gegründet ist und seinen Sitz in Deutschland hat. Das Angebot unterliegt den für in Deutschland börsennotierte Gesellschaften geltenden Offenlegungspflichten, Gesetzen und Standards, die sich in bestimmten wesentlichen Punkten von denen in den Vereinigten Staaten unterscheiden. Dementsprechend wurden die hier enthaltenen Materialen zum Angebot nach den in Deutschland üblichen Standards und deutscher Marktpraxis erstellt, um den in Deutschland geltenden Anforderungen zu entsprechen. Die Finanzinformationen zu der Gesellschaft, die auf der Website der Gesellschaft zur Einsicht verfügbar sind, wurden nicht nach den in den Vereinigten Staaten allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen erstellt und sind daher möglicherweise nicht mit Finanzinformationen zu US Gesellschaften vergleichbar.
Aktionäre der NORMA Group SE die sich in den Vereinigten Staaten befinden oder Staatsbürger der Vereinigten Staaten sind ("US Aktionäre") sollten beachten, dass die NORMA Group SE Aktien nicht an einer US Wertpapierbörse notiert sind und die NORMA Group SE nicht den periodischen Berichtspflichten des US Securities Exchange Act von 1934 in der jeweils geltenden Fassung (der "US Exchange Act") unterliegt und weder Berichte bei der US Börsenaufsichtsbehörde (US Securities and Exchange Commission) nach dem US Exchange Act einreicht noch dazu verpflichtet ist.
Das Angebot unterliegt nicht den Offenlegungs- und sonstigen Verfahrensanforderungen der Rule 13e 4 oder Regulation 14D des US Exchange Act. Das Angebot wird in den Vereinigten Staaten im Einklang mit Regulation 14E des US Exchange Act, soweit anwendbar, durchgeführt. Bestimmte Vorschriften der Regulation 14E des US Exchange Act finden aufgrund der Rule 14d 1(d) des US Exchange Act für ein sogenanntes Tier II Angebot keine Anwendung auf das vorliegende Angebot. Die Gesellschaft beabsichtigt, sich in Bezug auf die Zahlung des Kaufpreises für die angedienten Aktien auf die Tier II Befreiung von der in Rule 14e-1(c) des US Exchange Act vorgesehenen Verpflichtung zur unverzüglichen Zahlung ("prompt payment") zu berufen und die Zahlung des Kaufpreises nach Maßgabe des deutschen Rechts und der deutschen Marktpraxis abzuwickeln.
Der Erhalt von Barmitteln im Rahmen des Angebots durch einen Aktionär, der eine US Person ist, kann für Zwecke der US Einkommenssteuer sowie nach anwendbarem US Bundesstaaten und lokalem Steuerrecht sowie ausländischem und sonstigem Steuerrecht ein steuerpflichtiger Vorgang sein. Jeder derartige Aktionär sollte geeignete individuelle Beratung durch einen fachkundigen Berater einholen.
Obwohl das Angebot Aktionären in den Vereinigten Staaten offen steht, wird das Recht zur Andienung von NORMA Group-Aktien (wie unten definiert) in keiner Gerichtsbarkeit innerhalb der Vereinigten Staaten gewährt, in dem die Abgabe des Angebots oder das Recht zur Andienung solcher NORMA Group-Aktien (wie unten definiert) nicht mit den in dieser Gerichtsbarkeit anwendbaren Gesetzen in Einklang steht.
Soweit nach anwendbarem Recht zulässig und in Übereinstimmung mit der in Deutschland üblichen Praxis, können die NORMA Group SE, ihre Vertreter ihre Broker (handelnd als Vertreter), die Berenberg Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG, Hamburg, als zentrale Abwicklungsstelle und jeweils deren verbundene Unternehmen während des Zeitraums, in dem das Angebot zur Annahme offensteht, bestimmte Käufe von Aktien der NORMA Group SE außerhalb der Vereinigten Staaten tätigen oder Kaufvereinbarungen treffen. Diese Käufe oder sonstigen Vereinbarungen können entweder im laufenden Börsenhandel zu den jeweils gelten-den Preisen oder im außerbörslichen Handel zu ausgehandelten Preisen erfolgen. Um nach Rule 14e 5(b)(12) des US Exchange Act von den Anforderungen der Rule 14e 5 des US Exchange Act ausgenommen zu sein, müssen solche Käufe oder Kaufvereinbarungen den anwendbaren deutschen Gesetzen und Vorschriften und den einschlägigen Bestimmungen des US Exchange Act entsprechen. Alle Informationen über solche Käufe werden entsprechend den Anforderungen in Deutschland und den Vereinigten Staaten offengelegt und zudem in unverbindlicher englischer Übersetzung auf der Website der Gesellschaft unter https://www.normagroup.com/global/en/investor-relations/share/share-buyback veröffentlicht.
Verständnisbestätigung und Annahme des Haftungsausschlusses
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